Eine Photovoltaikanlage wird nicht erst mit der Montage zum Projekt. Vor der netzgekoppelten Inbetriebnahme muss der Anschluss mit dem zuständigen Netzbetreiber geklärt werden. Nach der Inbetriebnahme folgt zusätzlich die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Beide Schritte gehören zusammen, sind aber nicht dasselbe.

Für Anlagen im Duisburger Netzgebiet veröffentlicht die Netze Duisburg GmbH eigene Verfahrensseiten und Unterlagen. Welche Nachweise benötigt werden, hängt unter anderem von der Anlagenleistung, dem Messkonzept und einem eventuell vorgesehenen Stromspeicher ab. Eine saubere Reihenfolge verhindert, dass Komponenten bestellt oder montiert werden, bevor Netzanschluss, Zählerplatz und Messung geklärt sind.

Elektrofachkraft prüft an einem Tablet die Unterlagen einer Photovoltaikanlage mit geschlossenem Zählerschrank und Duisburger Stadtkulisse
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Die kurze Antwort

Das Netzanschlussbegehren wird vor der Inbetriebnahme an den zuständigen Netzbetreiber gestellt. Für typische Anlagen unter 25 kW verweist Netze Duisburg auf das Netzanschlussportal und nennt dafür unter anderem Lageplan, Übersichtsschaltplan sowie Formblätter nach VDE-AR-N 4105. Nach Prüfung, Einspeisezusage, gegebenenfalls notwendigem Zählerwechsel und technischer Inbetriebnahme muss der Anlagenbetreiber die PV-Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister registrieren. Ein Stromspeicher ist dort separat einzutragen.

1. Netzbetreiber und Marktstammdatenregister sind zwei getrennte Verfahren

VerfahrenZeitpunktZweckZuständig
NetzanschlussbegehrenVor Anschluss und InbetriebnahmeNetzverträglichkeit, Anschlusspunkt, Messung und technische Anforderungen klärenNetzbetreiber und Elektrofachunternehmen
InbetriebsetzungNach Freigabe und technischer FertigstellungAnlage, Schutz, Zähler und Netzparallelbetrieb dokumentierenEingetragenes Elektrofachunternehmen, Netz- und Messstellenbetreiber
MaStR-RegistrierungInnerhalb eines Monats nach InbetriebnahmeAnlagen- und Betreiberdaten im behördlichen Register erfassenAnlagenbetreiber, gegebenenfalls mit beauftragter Unterstützung

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ersetzt das Netzanschlussverfahren einer üblichen Dachanlage nicht. Umgekehrt ist eine beim Netzbetreiber angemeldete Anlage nicht automatisch im MaStR registriert. Deshalb sollte im Angebot eindeutig stehen, wer welchen Schritt übernimmt und welche Bestätigung am Ende an den Betreiber übergeben wird.

2. Diese Angaben sollten vor dem Netzanschlussbegehren feststehen

Für die Anmeldung reichen grobe Aussagen wie „ungefähr zehn Kilowatt Photovoltaik“ nicht. Netzbetreiber und Fachplanung benötigen konsistente technische Daten. Vor dem Antrag sollten mindestens geklärt sein:

  • genaue Anlagenanschrift und vorhandener Netzanschluss,
  • installierte Modulleistung und maximale Wechselrichterleistung,
  • Hersteller- und Typdaten der Erzeugungseinheiten,
  • geplantes Messkonzept für Eigenverbrauch und Einspeisung,
  • ein eventuell geplanter Batteriespeicher mit Betriebsweise und Leistung,
  • Aufbau des Zählerplatzes und möglicher Anpassungsbedarf,
  • Lageplan und einpoliger Übersichtsschaltplan,
  • Angaben zu Schutz- und Steuereinrichtungen.

Diese Daten müssen mit dem später gebauten System übereinstimmen. Ändert sich nach der Einspeisezusage beispielsweise die Leistung oder das Anschlusskonzept, kann eine erneute Abstimmung erforderlich werden. Deshalb sollte die Netzanschlussplanung vor der endgültigen Bestellung abgeschlossen sein.

3. So beschreibt Netze Duisburg den Netzanschluss

Netze Duisburg gliedert die Informationen für Erzeugungs- und Speicheranlagen nach Leistungsbereichen. Für Anlagen unter 25 kW soll das Netzanschlussportal genutzt werden. Nach dem veröffentlichten Standardnachweisverfahren gehören insbesondere folgende Unterlagen zur Anmeldung:

  • Lageplan mit Flurstücknummer, Grundstücksgrenzen und Aufstellungsort der vollständigen Anlage,
  • Übersichtsschaltplan ab Netzanschluss einschließlich Mess- und Schutzeinrichtungen,
  • Antragstellung E.1 nach VDE-AR-N 4105,
  • Datenblatt E.2 für die Erzeugungsanlage unter Beachtung des Messkonzepts,
  • je nach Ausführung Nachweise zum integrierten Netz- und Anlagenschutz,
  • bei einem Speicher zusätzlich das Datenblatt E.3,
  • gegebenenfalls der Antrag auf Zählerwechsel.

Mit den vollständigen Unterlagen führt der Netzbetreiber die Netzverträglichkeitsprüfung durch. Laut Netze Duisburg endet sie mit der Einspeisezusage; dieser können Angebote zu einer notwendigen Anschlussverstärkung oder technischen Steuerung beiliegen. Netze Duisburg empfiehlt, Komponenten erst nach Erhalt der Einspeisezusage zu erwerben.

Für größere Anlagen gelten weitergehende Wege und Nachweise. Die aktuelle Übersichtsseite unterscheidet Anlagen unter 25 kW, über 25 bis 135 kW und ab 135 kW. Entscheidend ist deshalb immer die zum Projekt passende Verfahrensseite – nicht ein älteres Formular aus einem gespeicherten Download.

4. Einspeisezusage, Zähler und Inbetriebnahme richtig einordnen

Die Einspeisezusage ist ein wichtiger Zwischenschritt, aber noch keine abgeschlossene Inbetriebnahme. Vor dem Netzparallelbetrieb müssen die zugesagten technischen Bedingungen umgesetzt und die Messung vorbereitet sein. Netze Duisburg nennt für Anlagen unter 25 kW unter anderem folgende Voraussetzungen:

  • die Einspeisezusage liegt vor,
  • erforderliche Anschlussverstärkungen oder technische Steuerungen wurden beauftragt und ausgeführt,
  • der Antrag zur Änderung der Messeinrichtung liegt beim zuständigen Messstellenbetreiber vor,
  • ein erforderlicher Zählerwechsel ist erfolgt,
  • das Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 für Erzeugungsanlage oder Speicher liegt vor.

Betreibt nicht Netze Duisburg, sondern ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber die Messstelle, muss die Zählersetzung mit diesem abgestimmt werden. Auch der vorhandene Zählerschrank sollte früh geprüft sein. Wann eine Ertüchtigung oder Erneuerung erforderlich werden kann, erklärt der Beitrag Zählerschrank für eine PV-Anlage.

5. Marktstammdatenregister: Frist und Verantwortung

Die Bundesnetzagentur gibt an, dass jede Erneuerbare-Energien-Anlage innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden muss. Registriert werden sowohl der Anlagenbetreiber als Marktakteur als auch die konkrete Stromerzeugungseinheit. Für die Eingabe werden deshalb die endgültigen Daten der tatsächlich in Betrieb genommenen Anlage benötigt.

Häufig unterstützt der Installationsbetrieb bei der Registrierung. Die Verantwortung des Anlagenbetreibers bleibt davon unberührt. Sinnvoll ist eine klare schriftliche Vereinbarung: Wer legt den Betreiberzugang an, wer trägt die Daten ein, wer prüft sie und wer verwahrt die MaStR-Nummern und Bestätigungen?

Ein ortsfester Batteriespeicher ist zusätzlich und separat zu registrieren. Die alleinige Registrierung der PV-Anlage genügt für eine Kombination aus Solaranlage und Speicher nicht. Das gilt auch dann, wenn beide Komponenten gemeinsam installiert und in einem Angebot zusammengefasst wurden.

Die eingegebenen Werte sollten mit Netzanschlussunterlagen, Inbetriebsetzungsprotokoll und Typenschildern übereinstimmen. Abweichungen bei Leistung, Inbetriebnahmedatum oder Betreiberangaben führen später zu Rückfragen bei der Netzbetreiberprüfung.

Planungscheckliste für die Anmeldung in Duisburg

SchrittNachweis oder EntscheidungAbschluss erkennbar an
AnlagenkonzeptPV-Leistung, Wechselrichter, Speicher und MesskonzeptKonsistente technische Daten
ElektrobestandHausanschluss, Zählerschrank und Verteilung geprüftFestgelegter Anpassungsumfang
NetzanschlussbegehrenLageplan, Schaltplan und VDE-AR-N-4105-Unterlagen eingereichtVollständigkeits- oder Eingangsbestätigung
NetzprüfungVorgaben und eventuelle Zusatzmaßnahmen geklärtEinspeisezusage
MessungZählerantrag und Messstellenbetreiber abgestimmtPassende Messeinrichtung gesetzt
InbetriebnahmePrüfung und Inbetriebsetzungsprotokoll abgeschlossenDokumentierter Netzparallelbetrieb
MaStRBetreiber, PV-Anlage und gegebenenfalls Speicher registriertMaStR-Nummern und Bestätigungen
ProjektakteAlle Unterlagen, Zugänge und Zuständigkeiten gesammeltVollständige digitale Übergabe

Häufige Fragen zur PV-Anmeldung in Duisburg

Kann ich die Anlage zuerst montieren und später anmelden?

Das Netzanschlussbegehren und die technischen Klärungen gehören vor den Netzparallelbetrieb. Netze Duisburg empfiehlt für Anlagen unter 25 kW sogar, Komponenten erst nach der Einspeisezusage zu erwerben. Planung und Terminfolge sollten daher vor der Montage abgestimmt sein.

Übernimmt der Installateur automatisch das Marktstammdatenregister?

Nicht automatisch. Viele Betriebe bieten Unterstützung an, die Leistung muss aber im Auftrag eindeutig enthalten sein. Der Anlagenbetreiber sollte die Zugangsdaten, MaStR-Nummern und Registrierungsbestätigungen erhalten und die eingetragenen Werte prüfen.

Muss auch eine Nulleinspeiseanlage angemeldet werden?

Eine netzverbundene Nulleinspeiseanlage ist keine Inselanlage. Nach der Einordnung der Bundesnetzagentur gelten die EEG-Pflichten auch dann, wenn technisch verhindert wird, dass Strom ins öffentliche Netz fließt. Netzanschluss und Registrierung müssen deshalb projektbezogen geklärt werden.

Welche Unterlagen gehören am Ende in die Projektakte?

Mindestens sinnvoll sind Einspeisezusage, abgestimmtes Messkonzept, Datenblätter, Schaltplan, Prüf- und Inbetriebsetzungsprotokolle, Zählerunterlagen, MaStR-Bestätigungen sowie die Dokumentation der tatsächlich verbauten Komponenten. Welche Angaben ein gutes Angebot bereits vorher enthalten sollte, zeigt der Ratgeber Photovoltaik-Angebote vergleichen.

Quellen und weiterführende Informationen

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